Allgemeine Geschäftsbedingungen
Genuss-Amt GmbH
Mühlenstraße 7
17459 Ückeritz
für das Restaurant
Pier14 GENUSSWERK
Dünenstraße 43A
17419 Seebad Ahlbeck
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Genuss-Amt GmbH, insbesondere für Restaurantreservierungen, Gruppenreservierungen, Veranstaltungen, Hochzeiten, Firmenveranstaltungen, Caterings, Weinabende, Tastings, Ticketveranstaltungen, Gutscheinverkäufe, Warenbestellungen, Abholungen und sonstige gastronomische Leistungen.
(2) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn die Genuss-Amt GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote der Genuss-Amt GmbH sind freibleibend.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche, elektronische oder digitale Buchungsbestätigung zustande.
(3) Die Genuss-Amt GmbH ist berechtigt, Reservierungen, Veranstaltungen, Cateringleistungen oder sonstige Leistungen von einer Anzahlung oder vollständigen Vorauszahlung abhängig zu machen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Genuss-Amt GmbH kann insbesondere bei:
- Gruppenreservierungen
- Veranstaltungen
- Caterings
- Firmenveranstaltungen
- Hochzeiten
- Weinabenden
- Tastings
- Ticketveranstaltungen
- Feiertagsveranstaltungen
- Exklusivbuchungen
eine Vorauszahlung bis zur Höhe von 100 % des vereinbarten Gesamtpreises verlangen.
(4) Erfolgt die vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht, ist die Genuss-Amt GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und reservierte Kapazitäten anderweitig zu vergeben.
§ 4 Restaurantreservierungen
(1) Tischreservierungen sind verbindlich.
(2) Reservierte Tische werden grundsätzlich bis 15 Minuten nach der vereinbarten Reservierungszeit freigehalten.
(3) Erfolgt keine rechtzeitige Information über eine Verspätung, kann die Reservierung freigegeben werden.
(4) Die Genuss-Amt GmbH behält sich vor, Reservierungen bei Gruppen, Feiertagen, Sonderveranstaltungen oder erhöhter Nachfrage von einer Reservierungsgarantie abhängig zu machen.
§ 5 Reservierungsgarantie
(1) Die Genuss-Amt GmbH ist berechtigt, Reservierungen durch Hinterlegung einer Kreditkarte, durch digitale Zahlungsgarantie oder durch Vorauszahlung abzusichern.
(2) Die Höhe etwaiger Ausfall- oder No-Show-Gebühren wird im Reservierungsprozess ausdrücklich ausgewiesen und vom Gast mit Abschluss der Reservierung bestätigt.
(3) Die Reservierungsgarantie dient der Absicherung reservierter Plätze, des Wareneinsatzes, der Personalplanung und sonstiger betrieblicher Aufwendungen.
§ 6 No-Show-Regelung
(1) Für Gruppenreservierungen, Veranstaltungen, Feiertage, Sonderveranstaltungen und Zeiten erhöhter Nachfrage kann eine No-Show-Gebühr vereinbart werden.
(2) Bei Nichterscheinen oder einer Absage weniger als 24 Stunden vor Reservierungsbeginn kann die vereinbarte No-Show-Gebühr berechnet werden.
(3) Die Höhe der Gebühr wird dem Gast vor Abschluss der Reservierung ausdrücklich mitgeteilt.
(4) Dem Gast bleibt ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 7 Veranstaltungen und geschlossene Gesellschaften
(1) Mit Vertragsabschluss reserviert die Genuss-Amt GmbH Personal-, Waren-, Produktions- und Platzkapazitäten ausschließlich für den Kunden.
(2) Die endgültige Teilnehmerzahl ist spätestens sieben Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen.
(3) Die zuletzt bestätigte Teilnehmerzahl gilt als Grundlage für Einkauf, Produktionsplanung, Personalplanung und Abrechnung.
§ 8 Teilnehmerzahl und Gästereduzierung
(1) Bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kann die Teilnehmerzahl um bis zu 10 % der ursprünglich bestätigten Teilnehmerzahl kostenfrei reduziert werden.
(2) Bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kann die Teilnehmerzahl um weitere 5 % der ursprünglich bestätigten Teilnehmerzahl reduziert werden.
(3) Danach gilt die zuletzt bestätigte Teilnehmerzahl als verbindliche Berechnungsgrundlage.
(4) Darüber hinausgehende Reduzierungen sowie nicht erschienene Teilnehmer werden mit dem vereinbarten Menüpreis, Ticketpreis oder Veranstaltungspreis berechnet.
(5) Dem Kunden bleibt ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass der Genuss-Amt GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 9 Stornierung von Veranstaltungen
(1) Stornierungen bedürfen der Textform, insbesondere per E-Mail.
(2) Im Falle einer Stornierung hat die Genuss-Amt GmbH Anspruch auf folgende pauschalierte Entschädigung:
- bis 60 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des vereinbarten Gesamtpreises
- bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
- bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des vereinbarten Gesamtpreises
- bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 90 % des vereinbarten Gesamtpreises
- weniger als 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, bei Nichterscheinen oder Absage am Veranstaltungstag: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises
(3) Die vorgenannten Pauschalen berücksichtigen insbesondere die Vorhaltung von Personalkapazitäten, Produktionsleistungen, reservierten Veranstaltungsflächen, Warenbeschaffungen sowie den typischerweise entstehenden entgangenen Umsatz.
(4) Bereits geleistete Anzahlungen und Vorauszahlungen werden auf die Entschädigung angerechnet.
(5) Dem Kunden bleibt ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass der Genuss-Amt GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 10 Exklusivveranstaltungen und Mindestumsätze
(1) Für exklusiv reservierte Restaurantbereiche, Terrassenbereiche oder Veranstaltungsflächen können Mindestumsätze vereinbart werden.
(2) Erfolgt eine Stornierung innerhalb von 30 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn, beträgt die pauschalierte Entschädigung 100 % des vereinbarten Mindestumsatzes oder Veranstaltungspreises, soweit die exklusiv reservierten Flächen oder Kapazitäten nicht oder nicht gleichwertig anderweitig vergeben werden können.
(3) Anderweitig erzielte Umsätze werden angerechnet.
(4) Dem Kunden bleibt ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 11 Ticket-Events, Weinabende und Tastings
(1) Ticketveranstaltungen werden grundsätzlich gegen vollständige Vorauszahlung gebucht.
(2) Hierzu gehören insbesondere:
- Winzerdinner
- Weinproben
- Tastings
- Küchenpartys
- Genussabende
- Gastkochveranstaltungen
- sonstige Sonderveranstaltungen
(3) Im Falle einer Stornierung gelten folgende Entschädigungspauschalen:
- bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Veranstaltungspreises
- bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des Veranstaltungspreises
- weniger als 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen: 100 % des Veranstaltungspreises
(4) Bereits geleistete Zahlungen werden auf die Entschädigung angerechnet.
(5) Dem Gast bleibt ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(6) Für speziell beschaffte Weine, Spirituosen, Lebensmittel oder sonstige Genussprodukte bleibt der Vergütungsanspruch bestehen, soweit diese nicht anderweitig wirtschaftlich verwertet werden können.
(7) Bei Veranstaltungen mit vorab festgelegtem Menü, Weinbegleitung oder sonstigen fest kalkulierten Leistungen gilt das vereinbarte Angebot als vollständig bestellt. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungsbestandteile begründet keinen Anspruch auf Preisreduzierung oder Rückerstattung.
§ 12 Catering
(1) Cateringaufträge sind nach Auftragsbestätigung verbindlich.
(2) Die Genuss-Amt GmbH kann vollständige Vorauszahlung verlangen.
(3) Bereits produzierte, beschaffte oder kundenspezifisch eingekaufte Waren und Leistungen sind auch im Falle einer Stornierung zu vergüten.
(4) Für Cateringleistungen gelten die Stornierungsfristen gemäß § 9 dieser AGB, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(5) Bereits ausgelöste Fremdleistungen, Künstlerhonorare, Technikleistungen, Floristikleistungen oder gesondert beschaffte Waren können zusätzlich berechnet werden.
§ 13 Warenbestellungen und Abholung
(1) Für Warenbestellungen, Feinkostprodukte, Präsentkörbe, Vorbestellungen und individuell zusammengestellte Produkte kann vollständige Vorauszahlung verlangt werden.
(2) Nicht abgeholte Bestellungen entbinden nicht von der Zahlungspflicht.
(3) Individuell hergestellte oder speziell zusammengestellte Produkte sind von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 14 Wetterbedingte Einschränkungen
(1) Witterungsbedingte Einflüsse wie Regen, Sturm, Wind, Hitze, Kälte oder vergleichbare Wetterereignisse stellen grundsätzlich keinen kostenfreien Rücktritts- oder Stornierungsgrund dar.
(2) Die Genuss-Amt GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen ganz oder teilweise in verfügbare Innenbereiche zu verlegen.
(3) Soweit die Veranstaltung insgesamt durchgeführt werden kann, besteht kein Anspruch auf Minderung, Rücktritt oder Rückerstattung.
§ 15 Höhere Gewalt
(1) Keine Vertragspartei haftet für Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt.
(2) Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, Terroranschläge, Pandemien, Epidemien, behördliche Anordnungen oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse.
(3) Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Kosten, insbesondere Personalaufwendungen, Warenbeschaffungen, Fremdleistungen, Künstlerhonorare, Technikleistungen, Floristikleistungen oder vergleichbare veranstaltungsbezogene Aufwendungen können anteilig berechnet werden.
§ 16 Programmänderungen
(1) Die Genuss-Amt GmbH ist berechtigt, angekündigte Winzer, Künstler, Musiker, Gastköche, Referenten oder Moderatoren durch gleichwertige Personen zu ersetzen.
(2) Änderungen einzelner Programmpunkte, Menüs oder Veranstaltungsabläufe bleiben vorbehalten.
(3) Der Gesamtcharakter der Veranstaltung muss gewahrt bleiben.
(4) Programmänderungen begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz.
§ 17 Foto-, Film- und Tonaufnahmen
(1) Im Rahmen von Veranstaltungen können Foto-, Film- und Tonaufnahmen erstellt werden.
(2) Die Aufnahmen dürfen für Unternehmenskommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Pressearbeit, Internetauftritte und soziale Medien verwendet werden.
(3) Teilnehmer, die nicht aufgenommen werden möchten, werden gebeten, dies vor Veranstaltungsbeginn dem Veranstalter mitzuteilen.
(4) Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
§ 18 Technische Systeme
(1) Die Genuss-Amt GmbH nutzt externe Systeme für Reservierungen, Buchungen und Zahlungen.
(2) Für technische Störungen, Wartungsarbeiten oder Ausfälle von Drittanbietern haftet die Genuss-Amt GmbH nicht, soweit diese außerhalb ihres Einflussbereiches liegen.
§ 19 Gutscheine
(1) Gutscheine können für sämtliche Leistungen der Genuss-Amt GmbH eingesetzt werden.
(2) Gutscheine sind grundsätzlich übertragbar.
(3) Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes oder eines verbleibenden Restguthabens ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Der Verlust eines Gutscheins geht grundsätzlich zulasten des Gutscheininhabers.
(5) Die gesetzlichen Verjährungsvorschriften bleiben unberührt.
(6) Für Sonderaktionen oder bestimmte Veranstaltungen können besondere Einlösebedingungen gelten.
(7) Bei Preisänderungen besteht kein Anspruch auf Erbringung bestimmter Leistungen zu den zum Zeitpunkt des Gutscheinerwerbs geltenden Preisen.
§ 20 Hausrecht
(1) Die Genuss-Amt GmbH übt in allen Betriebsstätten das Hausrecht aus.
(2) Gästen kann insbesondere bei Störungen des Betriebsablaufs, aggressivem Verhalten, Belästigungen, Gefährdungen anderer Gäste oder Verstößen gegen geltendes Recht der Zutritt verweigert oder ein Hausverweis ausgesprochen werden.
§ 21 Haftung des Kunden für Schäden
(1) Der Kunde haftet für Schäden an Gebäuden, Einrichtungen, Inventar, technischer Ausstattung, Dekorationen oder sonstigem Eigentum der Genuss-Amt GmbH, die durch ihn selbst oder durch seine Gäste verursacht werden.
(2) Die Kosten der Schadensbeseitigung können dem Kunden in angemessenem Umfang in Rechnung gestellt werden.
§ 22 Dekorationen und Aufbauten
(1) Das Anbringen von Dekorationen, Beschilderungen, Aufbauten oder sonstigen Gegenständen bedarf der vorherigen Zustimmung der Genuss-Amt GmbH.
(2) Der Kunde haftet für sämtliche hierdurch verursachten Schäden.
(3) Nach Veranstaltungsende sind eingebrachte Gegenstände unverzüglich zu entfernen.
(4) Erfolgt dies nicht, ist die Genuss-Amt GmbH berechtigt, die Entfernung auf Kosten des Kunden durchführen zu lassen.
§ 23 Haftung der Genuss-Amt GmbH
(1) Die Genuss-Amt GmbH haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Genuss-Amt GmbH uneingeschränkt.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Genuss-Amt GmbH ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird.
§ 24 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Ergänzend gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der Genuss-Amt GmbH.
§ 25 Widerrufsrecht
Für Restaurantreservierungen, Veranstaltungsbuchungen, Caterings, Ticket-Events sowie sonstige gastronomische Leistungen mit festem Termin oder Zeitraum besteht für Verbraucher regelmäßig kein gesetzliches Widerrufsrecht.
§ 26 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Genuss-Amt GmbH.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

